Umweltzonen
Die Plakettenlüge
(Stand: 12. Januar
2008)
(Update: 01. Juni 2008)
|
Hat Ihr Fahrzeug
auch schon eine
rote, gelbe oder grüne Plakette?
Glückwunsch!...Dann
dürfen auch Sie 2008
erst einmal weiterhin in die bald landes- und europaweit
eingerichteten Umweltzonen fahren.
Also: Alles Plaketti bei Ihnen???
Vielleicht.... Aber evtl. nicht mehr sehr lange....?
Der Countdown der
europaweiten Verschrottungsmaschinerie läuft!
Die scheinbare Synthese zwischen sauberem
Autofahren und Klimaschutz
erweist sich als umweltpolitisches Spagat zwischen Abzocken und
Vertuschen
und ist bisher leider offenbar nicht viel mehr eine gewinnträchtige
Absprache
von Politikern und Kommunen mit Autoindustrie und Nachrüstungsfirmen.
Klar...Klimaschutz
muss sein..
Aber hier wird doch ganz
offensichtlich auf dem Rücken
einiger weniger Betroffener mit nicht nachrüstbaren
Fahrzeugen
rücksichtslos als primitiver Testvorlauf das ausgetragen,
was eigentlich definitiv schon lange alle angeht:
Nämlich saubere Motoren für ALLE Kraftfahrzeuge!
Dies sollte dann nach
meinem Rechtsempfinden aber bitte auch vorrangig
das alleinige Problem einer bisher nur verkaufsgeilen
Auto- und Zubehörindustrie sein,
die schließlich jahrzehntelang zugunsten von PS- und Stylingwahn
die möglichen Folgen für Umwelt und Klima ignoriert,
verschleiert und
unbedenklich Millionen von umweltbelastenden Dreckschleudern
gebaut hat.
Anstatt aber nun die resultierende "Schadstoffrechnung"
selbst zu bezahlen,
wird die gesamte Verantwortung mittels Plakettenaktionen,
teuren Nachrüstsätzen und im Extremfalle sogar durch Neuwagenzwang
aufgrund ultimativer
Fahrverbote nicht
nachrüstfähiger Fahrzeuge
ausschließlich auf die Besitzer vorwiegend älterer oder seltenerer Fahrzeuge abgewälzt...
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Was wird aktuell getan?
|
In diesem Flyer vom November 2007 preist Kölns OB Schramma mit schönen Versprechungen eine zukünftig bessere Luftqualität im Kölner Stadtkern alleine durch Einrichtung von Umweltzonen an und findet zur Einleitung auch gleich einige tröstende Worte mit der Bitte um Verständnis für die ja "nur" 7 % der Betroffenen, auf deren Rücken er nun als stolzer Pionier für Köln diesen fragwürdigen Winkelzug einer zwar bundesweit geplanten, jedoch derzeit faktisch noch kommunalen Umweltpolitik austragen will. |
Was diese 7% verbannter Fahrzeuge aus der
zurzeit
ca. nur 16 Quadratkilometer großen Umweltzone beiderseits des
Rheins
dann umweltechnisch wirklich bewirken können,
lässt sich allerdings bisher weder statistisch noch logisch
nachvollziehen.
Auf jeden Fall aber wird es jede Menge existenzbedrohender Umsatzeinbußen
der dort ansässigen Lokale, Parkhäuser, Geschäfte und
kleineren,
mittelständischen Betriebe sowie einen kräftigen Druck auf alle
privaten
Fahrzeughalter ohne Plakettenanspruch in Richtung Neuwagenkauf
geben...
Dabei gibt es ja vermutlich auch noch ein paar fiese
Hintergedanken?
----> Eine ganz einfache Rechnung:
Wenn sich nämlich wirklich im ersten Probelauf 7% der Opfer
derart einfach
per Plakettenzwang erpressen und finanziell ruinieren lassen,
sollte doch wenigstens eine hübsche Steuermehreinnahme durch
Umsatzsteigerung
der größeren lokalen Fachbetriebe wie Autohäuser und Zubehörhändler drin sein,
wenn schon die betroffenen Klein- und Kleinstunternehmen in der
Umweltzone
durch Ausbleiben ihrer mobiler Kundschaft bzw. aufgrund eines
plakettenlosen Fuhrparks der Reihe nach Konkurs anmelden müssen...
Kleine in die Pleite treiben - den Großen dagegen Kunden zuspielen.
So kann man Frau Merkels vielzitierten
"Wirtschaftsaufschwung" natürlich auch verstehen.
Und wenn das alles
bis zum Jahresende konjunkturtechnisch noch nicht reicht,
gibt es ja immer noch die von Schramma bereits
angekündigte
und unter dem Deckmäntelchen des Klimaschutzes
europanormunterstützte Option, ab 2009 die ROTEN
und schließlich spätestens ab 2010 auch noch
die
GELBEN Plakettenbesitzer
rauszuschmeißen.
Damit ließe sich die bequeme Abzocke der bisherigen
7% Umweltzonenopfer natürlich noch enorm steigern.
Derweil konnten sich die Verantwortlichen aber bisher
offensichtlich noch nicht einmal auf verbindliche Termine einigen...
So wurde beispielsweise in einer Fersehsendung Mitte 2007
noch von sog. "Experten" verbindlich versichert,
dass man mit einer ROTEN Plakette sorglos
zumindest bis 2011 in die Umweltzonen einfahren könne...
Wenig später schon wurde dies aber auf der offiziellen
Webseite der
Stadt Köln auf das
Jahr 2010 relativiert,
während der pfiffige Herr Schramma per Flyer
dann gleich mit 2009 für Köln die Krone aufsetzt.
Die vorläufige Sach- und Rechtslage:
Theoretisch
konnten bereits seit dem 01.03.2007 in Deutschlands Städten
und Kommunen offiziell Fahrverbote in besonderen Arealen erlassen werden,
welche durch die entsprechende Stadt oder Kommune dann mittels
expliziter Beschilderung eindeutig als Umweltzone gekennzeichnet werden mussten.
Erste Umweltzonen
gibt es seit 1.
Januar 2008
zunächst in Köln,
Berlin, und Hannover.
Zurzeit (Stand: Jan. 2008) steht sogar die Entscheidung an, das komplette Ruhrgebiet ohne Ausnahme zur Umweltzone zu erklären. Man stelle sich nun einmal vor, was dies für die dortige Infrastruktur bedeutet. |
Anlässlich der
anstehenden Entwicklungen richtete ich am 22.03.2007 als
betroffener
Fahrzeughalter (Golf 2 Diesel Automatik, Bj.85 nachgerüstet mit
Dieselkat)
folgende Anfrage an das Bundesverkehrsministerium.....
| Originaltext, gekürzt: |
| DER TECHNODOCTOR" <info@technodoctor.de> 22.03.2007 09:20:06 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich der geplanten Umweltzonen in Köln und anderen Städten habe ich mich schon seit Wochen bemüht, mein Fahrzeug (EURO2, Rote Plakette) entsprechend weiter aufrüsten zu lassen um auch zukünftig allezeit freie Fahrt zu haben....... ..........Ich habe mich daher bemüht,
einen zusätzlichen Partikelfilter nachrüsten zu lassen Die Antwort von GAT können Sie nachfolgendem Text entnehmen: Zit.Anf: "...Hallo
Herr Grimmer, Zit. Ende. Ein neues Fahrzeug kann ich mir
aber in näherer Zukunft absolut nicht leisten. |
| Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich dazu folgendermaßen: |
| Sehr geehrter
Herr Grimmer, vielen Dank für Ihre e-Mail. Nach der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung sind seit dem 1. Januar 2005 anspruchsvolle Grenzwerte für Feinstaub einzuhalten. Verursacht werden Feinstäube unter anderem auch durch den Straßenverkehr und zwar vor allem durch Dieselfahrzeuge. Die durch den Straßenverkehr erzeugten Feinstäube setzen sich einerseits aus den Verunreinigungen aus dem Auspuff und andererseits aus Aufwirbelungen von Straßenstaub, Abrieb von Reifen, Fahrbahnoberfläche und Bremsen zusammen. Um die Grenzwerte der BImmSchVO einhalten zu können, muss deshalb der Straßenverkehr durch geeignete Maßnahmen einbezogen werden. Ob Fahrverbote zur örtlichen Partikelminderung erforderlich und geeignet sind, ist im Rahmen der Erstellung von Aktionsplänen im Einzelfall durch die Kommune zu entscheiden. Soweit Verkehrsbeschränkungen oder Fahrverbote vorgesehen sind, haben die Straßenverkehrsbehörden diese nach § 40 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImmSchG) durchzuführen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verhängt keine Fahrverbote und erteilt keine Ausnahmen. Mit der Kennzeichnungsverordnung hat die Bundesregierung lediglich bundeseinheitliche Maßstäbe für die Durchführung von Maßnahmen nach der 22. BImmSchVO erlassen. Die Kennzeichnungsverordnung enthält mit den Ausnahmen nach § 1 Abs. 2 weitere Ermessensspielräume für die Kommunen, um auf nicht vorhersehbare Härtefälle angemessen reagieren zu können. Soweit die Benutzung der Kraftfahrzeuge im öffentlichen Interesse oder im überwiegend privaten Interesse, insbesondere zum Schutz von Produktionsabläufen oder zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen dringend geboten ist, kann die Kommune über die Erteilung von Ausnahmen in eigener Zuständigkeit entscheiden. Die Kennzeichnungsverordnung findet gemäß § 2 Punkt 6. keine Anwendung auf Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" nachweisen. Sehr geehrter Grimmer, ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an Ihre zuständige Stadtverwaltung zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bärbel Grabitzki Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG Invalidenstr. 44 10115 Berlin www.bmvbs.de buergerinfo@bmvbs.bund.de Tel.: 01888-300-3060 Fax: 01888-300-1942 |
Nach den letzten Entscheidungen der
Politiker der am Klimagipfel
beteiligten Länder hat man sich nun, ganz zu vorderst von Seiten
der EU,
also auf bestimmte Grenzkonzentrationen an Feinstaub,
Stickoxiden und Treibhausgasen
geeinigt.
Besonders die durch Feinstaub
gefährdeten Bereiche
müssen zukünftig mittels diesem Verkehrszeichen
|
als "Umweltzone" gekennzeichnet sein.
Auf einem dazu notwendigen Zusatzzeichen
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wird dann außerdem
geregelt,
welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben
dort noch freie Zufahrt haben.
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Allerdings liegen alleine schon zwischen
Theorie und Praxis
der Beschilderung bisher (Stand: Jan.2008) offenbar noch Welten.
Zumindest hier in Köln sind aktuell die grundsätzlich
ohnehin viel zu kleinen Schilder noch sehr uneinheitlich,
teilweise sogar widersprüchlich und an vielen Stellen
so gut wie unsichtbar (weil viel zu hoch) plaziert.
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| Dieses
Schild auf der Luxemburgerstraße, kurz vor der Kreuzung Weisshausstraße, ist im übrigen Schildersalat noch relativ gut auszumachen und eindeutig, wenngleich es direkt an der Kreuzung sicher besser platziert wäre. Biegt man allerdings wie dort empfohlen rechts ab und wendet dann auf der Weisshausstraße, kann man das Verbot ungehindert umgehen, indem man von dort als Rechtsabbieger erneut in die Luxemburgerstraße einfährt. |
An anderen Stellen, insbesondere Kreuzungen im Grenzverlauf,
fehlen Schilder sogar völlig.
Man kann sich dem Eindruck nicht entziehen, dass hier in
Ermangelung
einer ausreichenden Zahl von Schildern ganz schnell mal so eben
ein paar vorhandene Einzelexemplare willkürlich und dilettantisch
übers Gelände verstreut wurden, ohne dass dabei ein klar
nachvollziehbarer Grenzverlauf
zu erkennen wäre.
Selbst mit genauer theoretischer Kenntnis lässt sich dieser
sogar von Ortskundigen
wie z.B. Anwohnern in der alltäglichen Fahrpraxis bestenfalls
erraten.
Plötzlich entdeckt man völlig überrascht irgendwo im Gelände
ein Schild,
welches darüber informiert, dass man gerade eine Umweltzone verlässt,
kann sich aber beim besten Willen an keinen entsprechenden
Hinweis erinnern,
wo genau man eigentlich in eben diese Zone eingefahren war.
kommend (noch keine Umweltzone) über die Berrenratherstrasse stadteinwärts rechts auf die innere Kanalstraße (Grenze) und dann links auf die Luxemburger Straße (schon Umweltzone) abzubiegen. Sie befinden sich aufgrund fehlender Schilder plötzlich unbemerkt in einer Umweltzone. (Stand Jan.2008).Und dies ist kein Einzelfall! |
Die Unsicherheit
ist also ziemlich groß!
So habe ich seit
dem 1. Januar 2008 immer
wieder beobachtet,
dass einige Fahrer sich mit krampfhaft nach rechts oben fixiertem
Blick
und ganz offensichtlich auf der Suche nach diesen ominösen
Grenzverläufen
geradezu verkehrsbehindernd durchs Gelände quälen,
anstatt ihre volle Aufmerksamkeit dem fließendenVerkehr zu
widmen.
Das verwundert aber nicht wirklich, schließlich sind ja mit 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg
pro Verstoß ab März 2008 durchaus saftige Strafen angesagt.
Da könnte man zukünftig mit ein wenig Pech u.U. ja auch recht
schnell mal eben den Lappen loswerden....
Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört
und welche Umweltplakette dieses erhalten sollte,
kann jeder selbst durch einen Blick auf seinen Fahrzeugschein
ermitteln.
Die dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern
der sog. Emissionsschlüsselnummer ergeben nämlich
zusammen
mit einer speziellen Zuordnungstabelle den Anspruch auf
Zuteilung einer
ROTEN, GELBEN
oder GRÜNEN Plakette.
Laut Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkw´s zurzeit
alle Fahrzeuge mit den Nummern 01
bis 13 grundsätzlich
in die Fahrverbotsgruppe. Die Baujahre reichen dabei
von 1992 bis 1997, betreffen aber vereinzelt sogar Autos,
die jünger als zehn Jahre sind.
Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen diese Umweltzonen
nicht durchfahren, sonst drohen Bußgeld von aktuell 40 Euro
sowie 1 Punkt in Flensburg, selbst wenn das Fahrzeug
aufgrund
seiner Emissionswerte theoretisch dazu berechtigt wäre...
Umweltplaketten kann man über
verschiedene Ausgabestellen erwerben,
diese sollte dann umgehend
von innen auf der Winschutzscheibe angebracht werden.
Alle diese Maßnahmen dienen aber nur der Verbesserung der Luftqualität
durch Reduzierung des
Feinstaubes gemäß
der entsprechenden EU-Leitlinie.
Diese werden kontinuierlich in den betreffenden Zonen
gemessen und zentral ausgewertet.
Können nun die geforderten Luftgrenzwerte alleine durch die
Verkehrsbeschränkungen
in den Umweltzonen nicht erreicht werden, kann das Fahrverbot
im Bereich der Umweltzone ab Januar 2010 auch auf die
Fahrzeuggruppe
der Schadstoffklasse 2,
rote Plakette, ausgeweitet
werden.
Weitere Maßnahmen, zum Beispiel die Ausweitung auf GELB
und sogar GRÜN werden dann entsprechend der aktuellen
Messergebnisse
und möglicherweise zukünftig noch strengeren EU-Vorgaben
nach Bedarf folgen und vermutlich nur noch eine Frage der Zeit
sein.
Die verschiedenen Umweltplaketten regeln aber bisher lediglich
den Umgang mit dem Feinstaub und betreffen daher in erster
Linie
DIESELFAHRZEUGE mit und ohne Dieselkat/Partikelfilter.
Hier erhalten die meisten Fahrzeuge nur eine ROTE
oder bestenfalls GELBE Plakette und können dann allerhöchstens
jeweils einmal bis zur nächst höheren Gruppe aufgerüstet
werden.
Natürlich nur, wenn die Kat- und Filterhersteller wie GAT und
HJS
die Anzahl der aktuell betroffenen Fahrzeuge überhaupt
als hoch genug einstufen, als dass sich die Entwicklung
und Herstellung entsprechenden Nachrüstsätze
finanziell überhaupt für sie lohnt.
Hier fallen dann also wie gewünscht weitere Fahrzeuge durch das
Raster.
..Siehe auch E-Mail Antwort von GAT.
Erschwerend kommt die Tatsache hinzu, dass ein Fahrzeug aus rein
juristischen Gründen
grundsätzlich nur ein einziges Mal nachgerüstet werden darf.
Das heißt im Klartext, es sind daher auch niemals Sprünge über 2 Schadstoffklassen
(z.B.: von der roten Plakette zur grünen Plakette) möglich.
BENZINER mit geregeltem Katalysator (Lambdasonde)
erhalten also prinzipiell eine GRÜNE Plakette.
Auch einige Fahrzeuge mit dem älteren G-Kat
wurden nachträglich in diese Gruppe aufgenommen.
( Siehe
*2... unter: " Bundesweite
Ausnahmen und Zusatzregelungen")
Bundesweite
Ausnahmen
und Zusatzregelungen
Quelle: Auszug aus
der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem
Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV)
vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 46, S. 2218), zuletzt geändert
durch Artikel 1
der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793),
in Kraft getreten am 8. Dezember 2007 Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3).
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs.
1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen,
wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette
gekennzeichnet sind:
1.... mobile Maschinen und Geräte,
2.... Arbeitsmaschinen,
3.... land- und forstwirtschaftliche
Zugmaschinen,
4.... zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, *3
5.... Krankenwagen, Arztwagen mit
entsprechender Kennzeichnung:
"Arzt
Notfalleinsatz"
(gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
6.... Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden,
die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind,
und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der
Schwerbehindertenausweisverordnung
im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG",
H" oder BI" nachweisen,*1
7.... Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch
genommen werden können,
8.... Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von
Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in
Deutschland aufhalten,
soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen
genutzt werden,
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt
werden,
soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung
hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
10.... Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen ("H")
nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen,
sowie Fahrzeuge,
die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer
anderen Vertragspartei des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei
zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Jede Kommune oder Stadt kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne
Umwelt-Plakette gestatten.
Fahrzeuge der speziellen Art wie Quads und Trikes fallen in der
Regel nicht unter die Plakettenpflicht.
Es ist hier wesentlich, als was das Fahrzeug zugelassen wurde.
Die Zuordnung erfolgte hier zumeist als Motorrad und von daher
nicht als Fahrzeug, welches der Plakettenpflicht unterliegen könnte.
Quads und Trikes, mit PKW-Zulassung unterliegen aber dennoch der Plakettenverordnung.
Sonderregelungen
*1....Schwerbehindertenausweis....
In Köln z.B. wird dies seit
Januar 2008 so gehandhabt,
dass eine im Wagen gut sichtbar ausgelegte Kopie eines Schwbh.Ausweises
mit den Merkmalen aG",
H" oder BI" grundsätzlich und ohne weitere
Nachweise
jedes Fahrzeug von der bestehenden
Plakettenpflicht in den Umweltzonen befreit.
Dabei spielt es keine Rolle, auf wen das Fahrzeug zugelassen
ist und welche Abgasnormen erfüllt werden.
Es ist also zu erwarten und zu fordern, dass sich auch alle
anderen Städte und Kommunen
dieser unbürokratischen und behindertenfreundlichen Regelung
anschließen werden,
da es sich hierbei ja um eine bundesweite Ausnahmeregelung
handelt,
die daher auch bundesweit entsprechend einheitlich umgesetzt
werden muss,
um eine mögliche, ortsgebundene Benachteiligung behinderter
Menschen auszuschließen.
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Times New Roman;}{\f1\fnil\fcharset0 verdana;}} {\colortbl ;\red0\green0\blue255;}
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*2....Zusätzlich seit dem 14.11.2007 gilt, dass auch Autos mit älteren Katalysatoren in
Umweltzonen einfahren dürfen.
Ab dem
03.12.2007 werden
sowohl an Fahrzeuge nach der älteren US-Norm (G-Kat) als auch mit Dieselrußfilter
nachgerüstete PKW und LKW der Abgasstufe Euro 1 GRÜNE Plaketten ausgegeben.
*3....Bis zum Widerruf gilt: 2- und 3-rädrige Fahrzeuge bekommen grundsätzlich
keine Plakette und dürfen
trotzdem in deutsche Umweltzonen einfahren.
Zukunftsprognosen....
Nicht
erfasst wird mit der Plakettenregelung allerdings die Belastung
der Umwelt
durch klimaschädliche Treibhausgase und andere Schadstoffe,
wie sie außer durch Motorfahrzeuge unter anderem auch noch durch
Flugzeugturbinen, Industrieanlagen, Landwirtschaft
(Düngen,
Kompostierung und Rinderhaltung),
Privathaushalte (Heizen) sowie durch das RAUCHEN von Tabak emittiert werden.
Nämlich:
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, zyklische-
als auch lang- und kurzkettige Kohlenwasserstoffe
wie Aromaten, Pyrene,
Methan und ausserdem noch sämtliche Stickoxide.
Eine hier erforderliche Entlastung könnte angeblich
über eine sog. Klima-Vignette erfolgen,
wie sie von Climate Company ausgegeben wird.
Diese soll dann, zumindest rein theoretisch,
durch den sog."europäischen
Emissionshandel",
indirekt und eher langfristig eine Verminderung
des globalen
Klimawandels. erzwingen.
Aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist...
| Mein Beitrag zum Klimaschutz: | ![]() |
Der
aktuelle Klimawandel wird sich aber ohnehin nicht mit der Vergabe
von Feinstaubplaketten oder irgendwelcher obskurer Klimavignetten
aufhalten lassen.
Die EU-Grenzwerte werden Jahr für Jahr immer enger und die
Zukunft
liegt klar in der Verwendung nichtfossiler, vollsynthetischer
Brennstoffe
wie etwa Alkohol oder Wasserstoff oder einer Mischung
aus beiden in Hybridfahrzeugen, welche dann extrem saubere Abgase
erzeugen.
Im Falle des Alkohols nämlich nur Kohlendioxid und Wasserdampf,
im Falle des Wasserstoffs sogar nur noch Wasserdampf,
der somit einfach ungefiltert in die Atmosphäre entlassen werden
kann.
![]() |
Die Herstellung dieser Substanzen in Großanlagen
erfordert selbstverständlich ebenfalls Energie und emittiert
direkt und indirekt auch wieder neue Schadstoffe.
Diese lassen sich aber völlig problemlos und zu nahezu 100 %
auszufiltern.
Allerdings liegt diese Verpflichtung dann alleine in den Händen
der kraftstofferzeugenden Industrie, wodurch nicht mehr länger
eine bordeigene Filteranlage für jedes einzelne Fahrzeug
erforderlich sein wird.
Und wenn auch das alles nicht
funktionieren sollte
und die aktuelle Entwicklung im Europaparlament so weitergeht,
bleibt uns in den nächsten 5-10 Jahren wohl nur noch diese
Plakette:
![]() |
LINKS
http://www.stadt-koeln.de/bol/umwelt/feinstaub/umweltzonen/index.html
http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/10395/index.html
http://www.umwelt-plakette.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Feinstaubverordnung#Feinstaubplakette
http://www.city-filter.de/home.php
http://www.welt.de/berlin/article1472873/Autofahrer_koennen_gegen_Umweltzone_klagen.html
http://www.morgenpost.de/content/2007/12/18/berlin/937505.html
Meine Meinung:
7 % aller zurzeit zugelassenen Fahrzeuge
aus den Umweltzonen verbannen...?
Was soll das umwelttechnisch eigentlich bringen - außer
ungerechter,
weil einseitiger Belastung einer zumeist privaten Minderheit?
Ganz zu schweigen
von der Gefährdung der Existenzen kleinerer und mittlerer
Betriebe,
die aufgrund finanzieller Überforderung durch eine notwendige
Umrüstung oder gar Erneuerung
ihres kompletten Fuhrparks nun vor dem finanziellen Ruin stehen.
Ich rede hier
keineswegs von den Drückebergern, Hobbyrambos,
Bleifüßen und ewig Gestrigen, denen jedes Umweltbewußtsein
völlig abgeht und somit auch jeder Cent für den Klimaschutz
zuviel ist.
Ich meine vielmehr die
Menschen, die
selbst trotz aller Bemühungen
und der ehrlichen Absicht notfalls auf eigene Kosten nachzurüsten,
durch eine geradezu dilettantische
Gesetzgebung
gepaart mit arroganter,
profitgeiler Industrie hier hemmungslos unter dem Deckmäntelchen
des Klimaschutzes abgezockt werden.
Das alles kommt keineswegs von ungefähr.
Schon zu Zeiten der sog. "Ölkrise" wurden in Probeläufen
mit maßlosen Preisanhebungen und Fahrverboten deren Akzeptanz
in der betroffenen Bevölkerung ebenso getestet wie vor einigen
Jahren
mit den ersten "Smogalarmen" und anschließender Einführung
der G-Kats.
Ohne diese Probeläufe und den dazugehörigen Steuergeschenken
hätte wohl niemand sein Fahrzeug freiwillig aufgerüstet.
Allerdings drohte man damals auch noch niemandem
mit der Quasistillegung seines Fahrzeuges wie in der aktuellen
Situation.
Und auch die momentane Diskriminierung der besagten
7 % Minderheit erscheint mir wie ein vorsichtiges
Ausloten
neuer Einnahmequellen, wobei man sich auch hier nicht ganz dem
Eindruck
eines Testlaufs nach bekanntem Muster entziehen kann,
der wohl nur deshalb gestartet wurde, um nicht gleich von der
Klageflut
einer größeren Mehrheit überrollt zu werden.
Der schwere Sturm 2007 und andere Umweltkatastrophen in aller
Welt schließlich
waren ja dann willkommene Gründe, die weltweite Klimadiskussion
nun endlich
auch mal abzocktechnisch für Staat und Industrie Europas nutzbar
zu machen.
Die Umweltzonen mit ihren ebenso inkonsequenten wie vermutlich
auch ineffektiven Regelungen sind nur der Anfang einer Serie
von ziemlich kostenintensiven Veränderungen,
die mit Sicherheit im Laufe der nächsten Jahre auf uns alle
zukommen werden.
Bisher dominieren jedoch noch die halbherzigen und dilettantischen
Maßnahmenpakete der lokalen Behörden,
die pünktlich zum Jahresbeginn 2008 quasi im Schnellverfahren
mittels Flyern, wahllos plaziert erscheinenden Schildern
sowie Pseudoknöllchenaktionen die Anwohner und Besucher
der Umweltzonen gleichermaßen verunsichern und nerven.
Mein Tipp:
Wer keine Plakette bekommt, da er aus rein gesetzlichen und /oder technischen
Gründen sein Fahrzeug trotz entsprechender Bereitschaft und Bemühungen
nicht nachrüsten kann oder darf, sollte grundsätzlich versuchen,
eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Die Bedingungen hierfür finden Sie u.a. auf der Webseite
der Stadt Köln.
Die Gebühr für
diese Genehmigung ist variabel und kann im Einzelfalle,
etwa bei gewerblicher Nutzung, recht hoch ausfallen.
Meiner Ansicht nach lediglich eine weitere Abzocke der Stadt Köln!
Ausnahmegenehmigungen sind schließlich kein Luxusartikel,
sondern für die Betroffenen oft von existenzieller Notwendigkeit.
Jeder sollte daher im Bedarfsfalle auch das Recht auf eine bezahlbare
und damit
zumutbare
Ausnahmegenehmigung
haben.
"Bezahlbar" heißt in diesem Sinne: nicht mehr als 5 bis max. 10 Euro,
um gegenüber den "normalen" Plakettenbesitzern nicht
benachteiligt zu werden.
Das heißt im Klartext, dass niemand sich mit der Verweigerung einer Plakette
oder einer überteuerten oder gar abgelehnten Ausnahmegenehmigung
zufrieden geben und sich schon gar nicht gleich ein neues
Fahrzeug kaufen sollte.
Das Mittel der Wahl heißt in diesem falle ganz eindeutig:
KLAGEN!
Dass dafür durchaus gute Chancen auf Erfolg bestehen,
zeigen u.a. folgende Webseiten:
http://www.welt.de/berlin/article1472873/Autofahrer_koennen_gegen_Umweltzone_klagen.html
http://www.morgenpost.de/content/2007/12/18/berlin/937505.html
Es bleibt ferner
zu überlegen, ob sich diese Klagen evtl. noch als Basis
für eine Verfassungsbeschwerde nutzen lassen, welche sich auf
einen Verstoß
gegen die Gleichbehandlung beruft und zum Ausgleich
eine prozentuale Steuererleichterung proportional zur
Nutzungseinschränkung
der betroffenen Fahrzeuge durch Fahrverbote vorsieht,
anstatt über eine Duldung der aktuellen Strafbesteuerung
noch weitere Ungerechtigkeiten zu unterstützen...
Zusätzlich
sollten fragwürdige und in keiner Weise logisch
nachvollziehbare,
formaljuristische Auswüchse einer klaren und somit bürgerfreundlichen
Linie weichen!
So ist es insbesondere nicht einzusehen, warum weitere Folgenachrüstungen
mit besseren Filtern oder Erstnachrüstungen über gleich mehrere
Schadstoffklassen
(1 auf 3 oder 2 auf 4 usw.) bei Erfüllung aller technischen
und umwelttechnischen Forderungen weiterhin unzulässig bleiben
sollten.
Die Autoindustrie sollte stattdessen gesetzlich gezwungen werden
nur noch der aktuellen EU-Norm entsprechende Fahrzeuge zu bauen,
und für alle vor
dem 01.03.2007 bereits
zugelassenen Fahrzeuge,
unabhängig vom Baujahr, entweder bezahlbare Nachrüstsätze
anzubieten,
oder aber, und nur falls dies bei einigen älteren Fahrzeugen
technisch
wirklich nicht mehr möglich sein sollte, stellvertretend für die
Besitzer
entsprechende
Ausnahmeregelungen oder im Einzelfalle
evtl. ein H-Kennzeichen zu erwirken.
In keinem Falle aber dürfen die Halter mit der derzeitigen
Rechts- und Sachlage alleine gelassen werden.
Schließlich
geht es hier doch nicht nur um die
(aktuell ohnehin recht fragwürdigen ) Maßnahmen zum
Klimaschutz,
sondern auch um das nackte Überleben von Betrieben,
den Schutz von Arbeitsplätzen und das Vermeiden von Härtefällen.
Da sind egoistischer, kleinkarierter Dilettantismus fachfremder
Politiker,
wirtschaftliche Rentabilitätsberechnungen umsatzgeiler
Industriemanager,
sowie die üblichen, kommunalen Abzockpraktiken ebensowenig
noch länger tolerierbar wie die verknöcherten Gedankengänge
einiger vergreister und weltfremder Formaljuristen.
DER TECHNODOCTOR